Vielen Dank für Ihr Interesse am Farnsburger Bunker. Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise und Informationen für Ihren Besuch.
Bunkerführung
Die Bunkerleitung bestimmt jene Personen, die zu Bunkerführungen berechtigt sind. Diese sind oder werden Mitglied des Bunkerteams. Die Bunkerleitung bestimmt bei jeder Anfrage, wer die
Bunkerführung durchführt. Die Personen, die Bunkerführungen durchführen, treffen sich regelmässig zum Erfahrungsaustausch.
Gebührenordnung (Stand: August 2022)
Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher
- Im Innern der Anlage dürfen sich, nebst dem Bunkerführer, höchstens zehn Personen zur gleichen Zeit aufhalten. Ist die Gruppe grösser, so erfolgt für alle eine Einführung im Freien inkl.
Beantwortung von Fragen (15-20 Minuten). Im Innern werden dann nur noch weitere Fragen beantwortet und allfällige Instruktionen zur Bedienung der Fernrohre und Telefone gegeben. Die
Aufenthaltsdauer im Innern beträgt dann ca. 15 Minuten.
- Besucher/innen werden vorgängig auf die engen Platzverhältnisse aufmerksam gemacht. Personen mit einer Klaustrophobie dürfen die Anlage nicht besuchen. Ebenso ist der Besuch für Geh- und
Sehbehinderte nicht geeignet.
- Den Weisungen des Bunkerführers ist Folge zu leisten.
- Die Inneneinrichtungen dürfen weder berührt noch entfernt werden. Eine Ausnahme bilden jene Gegenstände, die unter Anleitung der Bunkerführung benützt werden können. Es sind dies die
Fernrohre, die Feldtelefone und nach einer Einführung auch die Telefonzentrale.
- Erziehungspersonen (Eltern, Lehrpersonen, Leiter/innen von Jugendgruppen usw.) achten darauf, dass Kinder zu gefährlichen Bereichen wie dem Stollendurchgang und dem Aufstieg zum
Beobachtungsstand 1 (Nord) sowie zum Notausgang besonders beaufsichtigt sind.
- Verboten sind:
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- Herumrennen im Bunker
- Essen, Trinken und Rauchen
- Mitnahme von Tieren
- Zutritt in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand
- Telefonieren im Innern der Anlage; Mobiltelefone sind auf lautlos zu schalten
- Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist erlaubt. Für Fotografieren und Filmen für gewerbliche und öffentliche Zwecke ist die Bewilligung der Bunkerführung einzuholen. Ort und Zeit
der Veröffentlichung sowie allfällige Auftraggeber sind schriftlich auf dem vorhandenen Publikationsformular bekanntzugeben.
- Sperrige, scharfkantige Gegenstände wie Regenschirme, grosse Taschen, Sportgeräte und Rucksäcke können nicht in die Anlage mitgenommen werden. Sie müssen bei der Treppe vor dem Eingang
deponiert werden – die Aufsicht über diese Gegenstände ist Sache der Besuchergruppe.
- Besucher haften für die von ihnen verursachten Beschädigungen an Bauwerk, Mobiliar und anderen Ausstattungen.
- Für den Aufenthalt auf der freien Burganlage gelten die Nutzungsbestimmungen von Archäologie Baselland.
Zugang zur Burganlage
- Ab Hofgut Farnsburg zur Burganlage hinauf besteht ein Fahrverbot.
- Beim Hofgut Farnsburg gibt es nur wenige Parkmöglichkeiten. Am Montag und Dienstag sind im Gasthof Farnsburg Ruhetage. An diesen Tagen bestehen etwas mehr Parkmöglichkeiten.
- Der Aufstieg zu Fuss ab dem Hofgut zur Burg beträgt ca. 20 Minuten.
- Für Wanderfreudige und Benützer des ÖV wird empfohlen, vom Parkplatz auf der Buuseregg (an der Strasse Gelterkinden/Rickenbach – Buus) eine 45-minutige Wanderung zur Burg zu unternehmen. Die
Buuseregg ist auch eine Haltestelle der Postauto-Linie 100 Gelterkinden – Rheinfelden.
Wir freuen uns auf einen Besuch!
Das Bunkerteam